AGB
Allgemeines
Die be.wine gmbh erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Rechtsbeziehungen zwischen der be.wine gmbh und ihrem Vertragspartner, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Der Vertragspartner anerkennt die vorliegenden AGB für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung, gleichgültig ob die Auftragserteilung schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgt ist. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der be.wine gmbh.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind und/oder werden sollten, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners sind ungültig, es sei denn, diese werden von der be.wine gmbh ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Angebote und Aufträge
Die Angebote der be.wine gmbh sind freibleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst mit der be.wine gmbh Auftragsbestätigung oder der Auslieferung der Ware zustande. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten etc. enthaltenen Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preis, Leistung u. dgl. sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist. Das Eigentum, sowie die Urheberrechte an von be.wine gmbh gefertigten Unterlagen verbleibt bei be.wine gmbh. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind be.wine gmbh auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit
Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners begründen, kann be.wine gmbh weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Vertragspartner abhängig machen. Kommt der Vertragspartner trotz Nachfristsetzung der Vorauszahlung nicht nach, kann be.wine gmbh vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Hat be.wine gmbh die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an be.wine gmbh oder Dritte nicht pünktlich leistet.
Preise
Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro und sind nur für Wiederverkäufer, exklusive Schaumweinsteuer und exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Rabattangaben in Prozent beziehen sich jeweils auf Listenpreise exklusive aller Steuern. Nachlässe bzw. Rabatte, welcher Art auch immer begründen keinen Anspruch des Vertragspartners auf die Gewährung dieser Nachlässe/Rabatte in der Zukunft.
Die angegebenen Preise sind ab sofort gültig. Alle vorhergehenden Listen verlieren damit ihre Gültigkeit.
Lieferungen / Mindestabnahme / Gefahrenübergang
Die Vereinbarung von Lieferfristen bedarf der schriftlichen Bestätigung durch be.wine gmbh . Bei besonders eiligen Lieferungen verrechnet be.wine gmbh die tatsächlichen Lieferkosten. Lieferungen erfolgen grundsätzlich bis hinter die erste verschließbare Türe, frei Haus an eine Lieferanschrift.
Die Mindestabnahme in Wien und Umgebung beträgt 36 Flaschen (oder Euro 250,- netto), auch sortiert, in Originalkartons oder -kisten. Im übrigen Österreich beträgt die Mindestabnahme 120 Flaschen (oder Euro 500,- netto). Für Minderbestellmengen verrechnet be.wine gmbh die tatsächlichen Lieferkosten.
Vereinbarte Liefertermine sind soweit wie möglich einzuhalten. Aus einer Überschreitung angekündigter Liefertermine stehen dem Vertragspartner weder Schadenersatz-, Gewährleistungs- noch sonstige Ansprüche zu. Betriebs- und Verkehrsstörungen sowie nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten als höhere Gewalt und befreien be.wine gmbh für die Dauer der Behinderung von der Lieferverpflichtung, ohne dass dem Vertragspartner dadurch Ansprüche entstehen.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist be.wine gmbh zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.
Der Vertragspartner trägt das Risiko des Transports. Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht auf den Vertragspartner über, sobald be.wine gmbh die Ware, dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
Jahrgangswechsel
Sind bei einer Sorte 2 Jahrgänge angegeben, wird zuerst der ältere ausgeliefert. Ist während der Gültigkeitsdauer der Preisliste ein Jahrgang ausverkauft, liefert be.wine gmbh den Folgejahrgang, wenn keine erheblichen Geschmacksänderungen und Preisunterschiede vorliegen. Sollten bezüglich Preise und/oder Qualität eine erhebliche Differenz bestehen, wird be.wine gmbh das Einverständnis des Vertragspartners einholen.
Korkgeschmack
Internationalen Usancen entsprechend kann be.wine gmbh bei einem etwaigen Korkgeschmack keinen Ersatz leisten.
Sulfite im Wein
Sulfite entstehen in geringen Mengen auf natürliche Weise während der alkoholischen Gärung und werden manchmal auch künstlich zugesetzt. Sulfite können Allergien auslösen.
Zahlung
Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen gemäß Einzelvertrag zu leisten; sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind die Zahlungen prompt nach Rechnungserhalt abzugsfrei zur Zahlung fällig.
be.wine gmbh behält sich bei vereinbartem Zahlungsziel jedoch das Recht vor, die Lieferung nur gegen Vorauszahlung oder Barzahlung vorzunehmen, wenn durch den Vertragspartner Forderungen nicht pünktlich bezahlt werden. be.wine gmbh ist berechtigt, die Lieferung bei Unterbleiben der Barzahlung zu verweigern.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen von be.wine gmbh nicht anerkannten Forderungen zurückzuhalten.
Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die be.wine gmbh von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
Ist der Vertragspartner mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so kann be.wine gmbh ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes für Unternehmergeschäfte verrechnen; weiters ist der Vertragspartner ausdrücklich zum Ersatz sämtlicher Mahnspesen, einschließlich der Kosten außergerichtlicher Anwaltsmahnungen, verpflichtet.
Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder von be.wine gmbh anerkannt wurde . Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur befugt, wenn seine Forderung auf demselben Kaufvertrag beruht.
Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig.
Gewährleistung/Haftung
Geschmackliche Gründe, handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität oder Farbe der jeweiligen Produkte stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den angebotenen Waren um Naturprodukte handelt, die in ihrem Aussehen, ihrem Duft oder in ihrer Zusammensetzung von den jeweils anderen Produkten derselben Produktart abweichen können.
Der Vertragspartner erhält bei der Lieferung einen Lieferschein, auf dem er den mängelfreien Erhalt der Lieferung schriftlich bestätigt. Sichtbare Mängel und Fehlbestände sind durch den Vertragspartner bei Lieferung auf dem Lieferschein samt Beschreibung des Mangels zu vermerken. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich unter Beschreibung des Mangels zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen, sodass der Vertragspartner stets zu beweisen hat, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übernahme vorhanden war. be.wine gmbh ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.
Zum Schadenersatz ist be.wine gmbh in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet be.wine gmbh ausschließlich für Personenschäden.
Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit bzw. von Vorsatz hat der Geschädigte zu beweisen.
Schadenersatzansprüche des Vertragspartners können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet be.wine gmbh nicht. Ebenso übernimmt be.wine gmbh keine Haftung für etwaige Schäden aus Zusicherungen über Lieferfristen oder Produkteigenschaften, die der Vertragspartner gegenüber Dritten abgibt.
Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller im Rahmen des Vertrages bestehenden Forderungen im Eigentum der be.wine gmbh. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn diese der be.wine gmbh rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und be.wine gmbh der Veräußerung zustimmt. Im Falle der Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an die be.wine gmbh abgetreten und ist diese jederzeit befugt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen. Der Vertragspartner hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Vertragspartner gehalten, das Eigentumsrecht der be.wine gmbh geltend zu machen und diese unverzüglich zu verständigen.
Der Vertragspartner hat be.wine gmbh von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Vertragspartner hat be.wine gmbh alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.
Kommt der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung nicht nach, so kann be.wine gmbh die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Vertragspartner. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch be.wine gmbh liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. be.wine gmbh ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit den offenen Forderungen aufgerechnet.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der be.wine gmbh.
Datenverarbeitung
Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass be.wine gmbh die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Vertragspartner unter Beachtung des Datenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an den Kreditschutzverband übermitteln darf, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung der berechtigten Interessen der be.wine gmbh erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Vertragspartners an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung dieser Daten überwiegt.
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten sind – je nach sachlicher Zuständigkeit – ausschließlich das Bezirksgericht für Handelssachen Wien oder das Handelsgericht Wien.
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der be.wine gmbh und dem Vertragspartner unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Wien, 01. 04. 2019